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Daten und Fakten zu Vertreibung und Eingliederung
Der häufig sehr emotionalen Diskussion des Themas „Flucht und Vertreibung“ werden hier einige Daten, Zahlen und Fakten, sowie eine kleine Begriffsgeschichte entgegengesetzt.
Flucht und Vertreibung
Schon seit Herbst 1944 kam es mit dem Vormarsch der Roten Armee zu Evakuierungen, Fluchtbewegungen und zu „wilden Vertreibungen“ der deutschen Bevölkerung durch die ortsansässige andersnationale Bevölkerung. Vor allem aus Ostpreußen, Schlesien, Pommern, Ostbrandenburg und dem Sudetenland setzten große erzwungene Migrationsströme ein. Mit dem Potsdamer Abkommen vom August 1945, in dem sich die „Großen Drei“ – Truman, Stalin und Attlee – unter anderem auf die „ordnungsgemäße und in humaner Weise durchzuführende Überführung deutscher Bevölkerungsteile“ geeinigt hatten, begann die „organisierte“ Vertreibung.
Zwischen 1944/45 und 1950 waren etwa 12 bis 14 Millionen Deutsche und deutschstämmige Angehörige verschiedener Staaten von Flucht und Vertreibung betroffen. Rund zwölf Millionen Ost- und Sudetendeutsche wurden bis 1950 in der Bundesrepublik Deutschland, der DDR und Österreich aufgenommen. Die Zahl der Todesfälle ist umstritten und wird zwischen 600.000 und zwei Millionen angegeben.
 | Kinderspielplatz im Flüchtlingslager Freiburg-Betzenhausen. Im früheren Internierungslager für NS-Verbrecher lebten ab 1949 zeitweise bis zu 1270 Menschen. Aufnahme von Willy Pragher am 17. März 1953. (Foto: Landesarchiv Baden-Württemberg – Staatsarchiv Freiburg). |
Eine weitere Gruppe von Zwangsmigranten waren die Flüchtlinge aus der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) bzw. aus der DDR. Seit Ende der 1950er-Jahre kamen die Aussiedler hinzu, also Nachfahren der deutschen Auswanderer, die sich seit dem 17. Jahrhundert in Ost- und Südosteuropa niedergelassen hatten und die nun nach der eigentlichen Vertreibung nach Westdeutschland kamen.
Regionale Verteilung
Den allergrößten Teil der Flüchtlinge nahm das in der US-amerikanischen Besatzungszone liegende Württemberg-Baden auf. In den beiden Ländern der französischen Besatzungszone – Baden und Württemberg-Hohenzollern – wurden zunächst so gut wie keine Flüchtlinge aufgenommen. Weil die Franzosen an der Potsdamer Konferenz nicht teilgenommen hatten, fühlten sich nicht an die dort getroffenen Beschlüsse gebunden. Erst ab 1949/50 stiegen auch hier die Flüchtlingszahlen deutlich an, weil im Rahmen des Länderflüchtlingsausgleichs der ersten Bundesregierung Flüchtlingskontingente aufgenommen werden mussten.
Schon im Sommer 1945 waren kriegszerstörte als „Brennpunkte des Wohnungsbedarfs“ für jeglichen Zuzug gesperrt worden. Zudem schrieb die US-Besatzungsmacht vor, die Vertriebenen möglichst rasch und unter Erhaltung der Familien-, nicht aber der Dorfgemeinschaft über das Land zu verteilen.
Das Ergebnis war eine relativ gleichmäßige Belegung des sich wirtschaftlich zügiger erholenden Nordwürttemberg. Hier betrug der Bevölkerungsanteil der Zwangszuwanderer in den Landkreisen etwa 18 Prozent. Aufgrund der starken Zerstörungen in Bruchsal, Mannheim und Pforzheim mussten die Menschen vor allem in den stärker agrarisch geprägten Kreisen Buchen, Mosbach, Sinsheim und Tauberbischofsheim „zusammenrücken“. Der Bevölkerungsanteil der Heimatvertriebenen lag hier im Schnitt bei 23 Prozent. In einzelnen Kreisen reichte er an die 30 Prozent heran.
Begrifflichkeiten: Flüchtlinge – Vertriebene – Heimatvertriebene
Sowohl die amerikanischen Militärbehörden als auch deutsche Verwaltungsstellen sprachen anfangs von „Flüchtlingen“ und meinten damit alle Deutschen, die aufgrund des Krieges ihren Wohnsitz verloren hatten. Dass sich ab Herbst 1945 die Bezeichnungen änderten, hatte mit der Dynamik des Eingliederungsprozesses zu tun.
Die wichtigste Unterscheidung war zunächst die zwischen „Flüchtlingen“ einerseits und „Ausgewiesenen“ / „Ostflüchtlingen“ andererseits. Unter der ersten Gruppe verstand man diejenigen Deutschen aus den Ostgebieten des Deutschen Reiches, die gewissermaßen Vertriebene im eigenen Land waren und von denen man annahm, dass sie bald zurückkehren könnten. Bei der zweiten Gruppe sprachen die US-Militärbehörden hingegen von „nonrepatriable Germans“. Ende des Jahres 1946 kam dann der amtliche Begriff „Neubürger“ auf. Der Flüchtlingskommissar in Stuttgart hieß nun „Beauftragter für Rückkehrer und Neubürger“. Per Wortgebrauch sollte so die Eingliederung vollzogen werden. …
Veränderungen fanden auch in der Alltagssprache statt. Vor dem Hintergrund der massiven Vorbehalte, die die Einheimischen den Zwangsmigranten entgegenbrachten, wurde das Wort „Flüchtling“ rasch zum Schimpfwort. Der von Seiten der Betroffenen und ihrer Verbände gebrauchte Begriff „Vertriebene“ hatte mehrere Vorzüge. Zum einen integrierte er die verschiedenen Landsmannschaften und grenzte gleichzeitig gegen andere Flüchtlingsgruppen ab. Zum anderen ließen sich politische Inhalte transportieren: Durch Voranstellen des emotionsgeladenen Wortes „Heimat“ verwies man auf das erlittene Schicksal und äußerte ein politisches Ziel: Das Recht auf Heimat und Rückkehr.
In der SBZ bzw. in der DDR sprach man offiziell von „Umsiedlern“ und deutete damit bereits den Integrationszwang der Flüchtlinge an. 1950 verschwand der verharmlosende Begriff aus dem offiziellen Sprachgebrauch. Die SED belegte diesen Teil der Geschichte mit einem Tabu.
Lesen Sie in der gedruckten Ausgabe von „Momente“ 1/2010 unter anderem mehr über die Gesetzgebung, die notwendig wurde, um die Eingliederung der Vertriebenen zu bewältigen.
Dr. Reinhold Weber
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