Ausgabe 2/2010


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Dreifacher Neubeginn

Die Entstehung der Verfassungen von Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern

 
Drei Verfassungen in zwei Jahren – das ist die stolze Bilanz der südwestdeutschen Nachkriegspolitiker. Doch die demokratische Grundlagenarbeit fand nicht im luftleeren Raum statt, sondern unter den kritischen Augen der jeweiligen Besatzungsmacht.

Am 24. November 1946 nahmen die Bürger von Württemberg-Baden in einer Volksabstimmung die neue Verfassung des in der amerikanischen Besatzungszone gelegenen Landes mit großer Mehrheit an. Dieser ersten Verfassungsgebung in einem westdeutschen Land nach 1945 folgten in kurzer Zeit die meisten übrigen: am 18. Mai 1947 auch die beiden südwestdeutschen Länder der französischen Besatzungszone, Baden und Württemberg-Hohenzollern.

Die Länderverfassungen bildeten den ersten Pfeiler einer neuen politischen Ordnung in Deutschland nach der bedingungslosen Kapitulation des Reiches 1945. Heute werden sie zwar meist von der Strahlkraft des 1949 erlassenen Grundgesetzes in den Schatten gestellt. Jedoch war das Grundgesetz keine Schöpfung aus dem Nichts, sondern fußte auf Bestimmungen und Prinzipien, die auch in den Verfassungen der drei Länder des deutschen Südwestens erstmals Geltungskraft erlangt hatten: So wurde zum Beispiel in der Verfassung des Landes Baden festgelegt, dass „kein badischer Staatsbürger zur Leistung militärischer Dienste gezwungen werden“ dürfe. In Württemberg-Baden verhalf Carlo Schmid unter anderem dem schon in der Weimarer Republik diskutierten konstruktiven Misstrauensvotum zum Durchbruch. Grundlegender als diese Einzelbeispiele war jedoch, dass die südwestdeutschen Verfassungen den Versuch darstellten, eine Antwort auf Krieg und NS-Herrschaft zu geben. Dabei sollten die Fehler der als unzureichend angesehenen Weimarer Reichsverfassung vermieden werden. Die Verfassungstexte beschrieben daher einerseits eine wehrhafte Demokratie mit umfangreichen Schutzmechanismen – etwa der Befugnis eines Staatsgerichtshofes zur Normenkontrolle bis hin zur Möglichkeit eines Verbots verfassungsfeindlicher Parteien.

Die Beratende Landesversammlung von Württemberg-Hohenzollern tagte in Kloster Bebenhausen bei Tübingen; Aufnahme vom 4. Mai 1947.
Bildnachweis: Stadtarchiv Reutlingen


Andererseits enthielten sie eine dezidierte Bindung an sittliche Werte. In Württemberg-Baden setzte Carlo Schmid einen Wertekanon durch, der sich stark an liberalem und sozialdemokratischem Gedankengut orientierte. Er umfasste die Freiheit und die Würde des Menschen, soziale Gerechtigkeit, das Bekenntnis zur Demokratie als Staatsform, die Verwirklichung des Rechtsstaats, das Bekenntnis zum internationalen Völkerrecht sowie den Verzicht auf Krieg. Damit korrespondierte ein Grundsatz, der einen fundamentalen Bruch mit der bisherigen deutschen Verfassungstradition markierte. Die Stuttgarter Verfassung beschrieb nämlich nicht mehr den Staat als ihren Fixpunkt, sondern definierte das Gemeinwesen vom Menschen her. Besonders deutlich kommt dies in der von Carlo Schmid formulierten Generalklausel der Verfassung zum Ausdruck, wo es heißt: „Der Mensch ist berufen, in der ihn umgebenden Gemeinschaft seine Gaben in Freiheit und in Erfüllung des ewigen Sittengesetzes zu seinem und der anderen Wohl zu entfalten. Der Staat hat die Aufgabe, ihm hierbei zu dienen.“ Diese Stuttgarter Verfassung avancierte in vielen Bereichen zum Vorbild für die Konstitutionen von Baden und Württemberg-Hohenzollern mit zum Teil wortwörtlichen Übernahmen. Andererseits behielten die Verfassungen der beiden südlichen Länder – insbesondere die von Baden – ein charakteristisches und eigenständiges Profil. Dies lag nicht zuletzt an einer stärkeren Bindung an christliche Werte als in Württemberg-Baden. Die parlamentarischen Verfassungsberatungen, die den Volksabstimmungen in den einzelnen Ländern vorangingen, waren von heftigen Auseinandersetzungen zwischen den politischen Parteien geprägt. Nur in Stuttgart gelang es überhaupt, eine von allen Fraktionen getragene Verfassung zu verabschieden. Die darin deutlich werdende Kompromissbereitschaft rührte wohl nicht zuletzt daher, dass keine der Parteien in der Landesversammlung über die absolute 2010Mehrheit verfügte. Die komfortablen Mehrheiten der CDU in Württemberg-Hohenzollern und der BCSV (Badisch-Christlich-Sozialen Volkspartei) in Baden hingegen erhöhten zunächst deren Neigung, primär die eigenen Vorstellungen durchzusetzen.

In Baden versuchte die BCSV ein christlich fundiertes, aber durchaus sozial ausgerichtetes Staatswesen in der Verfassung festzuschreiben. Dagegen regte sich aus unterschiedlichen Gründen der Widerstand der anderen Fraktionen. Politische Einflussnahme der französischen Besatzungsmacht und die Einsicht, dass eine Verfassung einer möglichst breiten Zustimmung bedarf, um von der Bevölkerung auch angenommen zu werden, führten zu einer Kurskorrektur der BCSV. Insbesondere den Liberalen kam man in einigen strittigen Bereichen entgegen; etwa in der Schulfrage, wodurch eine Konfessionalisierung des Schulwesens ausgeschlossen wurde. Neben den Kommunisten blieben jedoch auch die Sozialdemokraten bei ihrer Ablehnung, sprachen gar von „eine[r] Verfassung aus der Rumpelkammer des Mittelalters“. Diese Polemik wurde der Verfassung jedoch nicht gerecht und war wohl dem damals herrschenden Landtagswahlkampf geschuldet.

[…]

Lesen Sie in der gedruckten Ausgabe von „Momente“ 2/2010 wie die CDU in Württemberg-Hohenzollern die Verfassung gestalten wollte und wie die französische Militärregierung darauf reagierte.

Martin Furtwängler



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