Ausgabe 2/2008


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„Die Gerechtigkeit darf nicht länger vom Zufall abhängen

Der Ulmer Einsatzgruppenprozess von 1958

 
Die Dreistigkeit eines Mörders brachte das größte deutsche Strafverfahren der Nachkriegszeit in Gang. Hintergrund des Justizkrimis mit Schauplatz in Ulm sind die späten Folgen nationalsozialistischer Verbrechen: der organisierte Massenmord an den europäischen Juden und seine juristische Aufarbeitung.

Der „trügerischen Stille“ folgte ein „schockartiges Entsetzen“. Nach Jahren des Beschweigens wurde der Massenmord an Juden wieder ins Licht gerückt. So wird die Wirkung des Ulmer Einsatzgruppenprozesses von 1958 häufig beschrieben. Der „größte deutsche Strafprozess der Nachkriegszeit“ (Mannheimer Morgen) fand vom 28. April bis zum 29. August 1958 vor dem Ulmer Schwurgericht statt. An 60 Verhandlungstagen wurde der Öffentlichkeit vor Augen geführt, dass zahlreiche Mitglieder von SS, SD, Gestapo und Polizei, die an Massenerschießungen von Juden beteiligt gewesen waren, unbehelligt mitten in der Gesellschaft lebten. Vor Gericht standen zehn Angehörige des Einsatzkommandos der Stapo und des Sicherheitsdienstes Tilsit. Dieses Mordkommando der Einsatzgruppe A hatte 1941 in Litauen über 5.500 Juden umgebracht. …

Die Angeklagten Edwin Sakuth, Harm Willms Harms und Bernhard Fischer-Schweder
Die Angeklagten Edwin Sakuth, Harm Willms Harms und Bernhard Fischer-Schweder am Tag der Urteilsverkündung im Ulmer Einsatzgruppenprozess. Die Aufnahme erschien am 30. August 1958 unter dem Titel „Sühne für tausendfachen Mord“ in der Schwäbischen Donau-Zeitung. (Foto: Südwest Presse Ulm)


Das umfangreiche Strafverfahren hatte sich aus den eher zufälligen Ermittlungen gegen den Hauptangeklagten Bernhard Fischer-Schweder entwickelt. Die Geschichte des ehemaligen SS-Oberführers, der 1954 das Flüchtlingslager Ulm-Wilhelmsburg leitete, veranschaulicht die Grenzen der Entnazifizierung. Bernhard Fischer-Schweder hatte 1941 als Polizeidirektor von Memel an Mordaktionen in den litauischen Orten Garsden, Polangen und Krottingen mitgewirkt. Für die Erschießungen von Juden stellte er ein Kommando aus Schutzpolizisten zusammen. Mit falschen Papieren gelang es Fischer-Schweder 1945, die Behörden zu täuschen und seine SS-Mitgliedschaft zu verbergen. Aus der amerikanischen Kriegsgefangenschaft wurde er nach wenigen Wochen wieder entlassen. In Bad Neustadt an der Saale baute sich der gebürtige Spandauer eine neue Existenz auf. Aus dem Polizeidirektor Bernhard Fischer-Schweder wurde der Kaufmann Bernd Fischer. In den Meldebogen der Spruchkammer trug er 1946 ein falsches Geburtsdatum ein und leugnete die Zugehörigkeit zur NSDAP, SA, SS und Gestapo. Die Spruchkammer Bad Neustadt stufte ihn deshalb als politisch unbelastet ein.

Von 1946 bis 1953 arbeitete Fischer-Schweder als Handelsvertreter. Wahrscheinlich wäre seine Beteiligung an den Mordaktionen in Litauen nicht entdeckt worden, hätte er nicht den Schritt zurück in den öffentlichen Dienst gewagt. Ende 1953 bewarb er sich unter dem Namen Bernhard Fischer beim Regierungspräsidium Nordwürttemberg um die Leitung des staatlichen Durchgangslagers Ulm-Wilhelmsburg. …

Telegram Suche nach litauischen Zeigen
Die Suche nach litauischen Zeugen ging während des Prozesses weiter. Im Juli 1958 wurde in New York die Adresse des früheren Bürgermeisters von Vevirzeniai ermittelt. Alfonsas Uselis war nach dem Krieg in die Vereinigten Staaten ausgewandert. Am 29. Juli 1958 sagte er vor dem Ulmer Landgericht aus. (Foto: Staatsarchiv Ludwigsburg)


Kurz nach Fischer-Schweders Amtsantritt in Ulm begannen in Stuttgart die Recherchen zu seiner Vergangenheit. Um den rechtlichen Status des ehemaligen Kriminalbeamten im öffentlichen Dienst zu klären, ließ das Regierungspräsidium Nordwürttemberg die berufliche Laufbahn von Fischer-Schweder vor 1945 überprüfen. Die Landespolizeidirektion Nordwürttemberg holte zudem über den Verfassungsschutz Informationen beim Berlin Document Center ein. Dort verwahrten die amerikanischen Behörden die Personalunterlagen der NS-Organisationen. Im November 1954 lagen detaillierte Angaben über die NS-Karriere des Ulmer Lagerleiters vor: Mitgliedschaft in der SA und der NSDAP seit 1925. Wechsel von der SA in die SS 1941. Das Regierungspräsidium entschied sich, das Arbeitsverhältnis aufzulösen, weil ein ehemaliger NS-Funktionär an einer „derartig exponierten Stelle“ nicht vertretbar sei. Der Lagerleiter durfte jedoch selbst kündigen, da man mit seiner Arbeit sehr zufrieden war. Es war die Beharrlichkeit, mit der Fischer-Schweder auf Wiedereinstellung im öffentlichen Dienst pochte, die das Ermittlungsverfahren in Gang brachte. …

Wie die engagierten baden-württembergischen Staatsanwälte aus den Ermittlungen ein Verfahren gegen insgesamt 10 Angeklagte machten und damit 1958 das erste Verfahren gegen NS-Verbrecher vor einem deutschen Schwurgericht in Gang brachten, das lesen Sie in der gedruckten Ausgabe von „Momente“ 2/2008.

Sabrina Müller



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